Kosten und Vergütung für Strafverteidigung

Grundsätzlich richten sich die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Ich arbeite in überwiegenden Fällen mit Gebührenvereinbarungen. Hierbei kann entweder eine Pauschale für unterschiedliche Verfahrensabschnitte vereinbart werden oder es erfolgt eine Abrechnung nach festgelegten Stundensätzen.

Gegebenenfalls wird auch nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet, Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), in geeigneten Fällen ist auch eine Pflichtverteidigung möglich.

Eine Erstberatung richtet sich nach dem Beratungsaufwand. Hierfür berechne ich je nach Beratungsaufwand des (Erst-) Beratungsgesprächs: bis zu € 190,00 zuzüglich MwSt.

Die Gebühr ist unmittelbar im Anschluß an das Beratungsgespräch zu entrichten.

Bevor ich nach einem ersten Beratungstermin meine weitere anwaltliche Tätigkeit aufnehme, verlange ich regelmäßig eine Vorschußzahlung. Nach geleisteter Vorschußzahlung kann für den Restbetrag wenn nötig eine angemessene Ratenzahlung vereinbart werden.